Muss ich mich als Sibe / KOPAS weiterbilden?

Geändert am Fr, 13 Dez, 2024 um 4:49 NACHMITTAGS

Ja, auf jeden Fall!


In der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, Art. 7) ist klar definiert:

  • Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit bestimmten Aufgaben der Arbeitssicherheit betraut, so muss er ihn in zweckmässiger Weise aus- und weiterbilden und ihm klare Weisungen und Kompetenzen erteilen.


Wir als Gebäudetechnik-Branchenlösung empfehlen im Minimum alle 2-3 Jahre einen Weiterbildungskurs "Update ASGS" zu absolvieren.

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