Ja, auf jeden Fall!
In der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, Art. 7) ist klar definiert:
- Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit bestimmten Aufgaben der Arbeitssicherheit betraut, so muss er ihn in zweckmässiger Weise aus- und weiterbilden und ihm klare Weisungen und Kompetenzen erteilen.
Wir als Gebäudetechnik-Branchenlösung empfehlen im Minimum alle 2-3 Jahre einen Weiterbildungskurs "Update ASGS" zu absolvieren.
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