Arbeitgeber definieren die anzuwendende PSA (Persönliche Schutzausrüstung) in Absprache mit den Arbeitnehmenden. Dabei ist die Wirksamkeit und die Zumutbarkeit zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass eine über die Korrekturbrille getragene Schutzbrille zumutbar und wirksam ist, wenn diese nur sporadisch und über kurze Zeit getragen werden muss. Wenn die Schutzbrille aber mehrheitlich über den gesamten Arbeitstag getragen werden muss, ist die Zumutbarkeit (und allenfalls Wirksamkeit) ohne Korrektur-Gläser in Frage zu stellen und eine korrigierte Schutzbrille die angebrachte Lösung.
Die persönliche Schutzausrüstung wird durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, somit trägt er auch die entsprechenden Kosten. Eine Unterstützung durch die Unfallversicherung (z.B. Suva) ist nicht vorgesehen. Allenfalls wird ein Teil der Kosten durch die Krankenversicherung des Arbeitnehmers übernommen (in der Regel weniger die Grund-, sondern eine Zusatzversicherung).
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